Nutzungsrechte

Als Illustrator schaffe ich Werke, die automatisch dem Urheberschutz unterliegen. Ein Auftraggeber erwirbt von mir nicht das Werk, sondern das Recht zur Nutzung. Das ist der Grund dafür, dass ein Angebot von mir in der Regel aus zwei Komponenten besteht

  • aus einem Anteil für die Erstellung des Werks und
  • aus einem Anteil für die Einräumung der von Ihnen benötigten Nutzungsrechte

Das erlaubt mir wiederum, bereits von geschaffene Werke weiteren Kunden zur Nutzung anzubieten. Manchmal wird dafür auch der Begriff einer Bildlizenz verwendet. Unten erläutere ich kurz den Unterschied.

Beauftragung einer neuen Illustration

In den meisten Fällen beauftragen Kunden mich mit einer neuen Illustration. Du schilderst mir im Gespräch deine Anforderungen und ich setze diese um.

Meine Rechnung für diesen Auftrag besteht dann aus dem Werkhonorar (meine Arbeit) und dem Nutzungshonorar (Lizenz für die Verwertung der Illustration).

Die Höhe des Nutzungshonorars ist abhängig davon, wie umfangreich die Rechte sind, die du von mir für die Illustration einräumen lässt.

Nutzung einer bestehenden Illustration

Nehmen wir an, du planst eine Weihnachtskartenaktion.

Deine Suche nach Motiven führt dich auf meine Seite und dort stolperst du über meine diversen Weihnachtskartenmotive. Eines der Motive dort entspricht genau deinen Vorstellungen und dieses Motiv würdest du gerne nutzen.

Auch dafür kann ich dir ein Angebot erstellen: und zwar nur für die Nutzungsrechte.